Kirche wird Kulturdenkmal (Mai 2019)
Im Brief vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen an den Kirchenvorstand der Martinskirche heißt es: Im Sinne der systematischen Erfassung und Aktualisierung hat das Landesamt für Denkmalpflege die Nachkriegskirchen der Stadt Bad Hersfeld auf ihren Denkmalwert hin überprüft. Die vergleichende Untersuchung hat ergeben, dass die Evangelische Martinskirche die Kriterien eines Kulturdenkmals nach § 2 Abs. 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) erfüllt. Die Martinskirche wird daher mit sofortiger Wirkung in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen aufgenommen.
Dieses Aquarell-Bild wurde von Herrn Wilhelm Kneisel 1973 gemalt
und gelangte durch eine Schenkung der Tochter des
ersten Gemeindepfarrers, Bruno Gauger, im Jahr 2004 in den
Besitz der Kirchengemeinde.